GPSR-Checkliste für Online-Händler: Was jedes Angebot zeigen muss
Seit dem 13. Dezember 2024 gilt die EU-Produktsicherheitsverordnung GPSR (Verordnung (EU) 2023/988) für Verbraucherprodukte, die an Kundinnen und Kunden in der EU verkauft werden – vom handgemachten Schmuck auf Etsy bis zum Eigenmarkenprodukt auf Amazon. Marktplätze verlangen die GPSR-Angaben inzwischen in eigenen Feldern. Diese Checkliste erklärt die Pflichten verständlich und Schritt für Schritt.
Produkt einmal eingeben – Entwürfe der GPSR-Felder je Marktplatz, Warnhinweise in allen 24 EU-Sprachen, Etikettentext und Dokumenten-Checkliste.
GPSR-Texte erstellen1. Pflichtangaben im Online-Angebot (Art. 19)
- Hersteller: Name, eingetragener Handelsname oder eingetragene Marke sowie Post- und E-Mail-/elektronische Adresse.
- Verantwortliche Person in der EU, wenn der Hersteller nicht in der EU niedergelassen ist: Name, Post- und elektronische Adresse. Nach Auskunft der EU-Kommission gelten (a) und (b) kumulativ – die Herstellerangaben bleiben also Pflicht.
- Produktidentifikation: ein Bild des Produkts, Typ und sonstige Produktkennung.
- Warn- und Sicherheitshinweise, die auf Produkt, Verpackung oder Begleitdokument stehen müssen, in einer für Verbraucher leicht verständlichen Sprache des Verkaufslandes.
Wer selbst herstellt oder unter eigener Marke verkauft, ist Hersteller im Sinne der GPSR.
2. Kennzeichnung am Produkt (Art. 9)
- Typen-, Chargen- oder Seriennummer bzw. andere Kennung, gut sichtbar und lesbar – bei zu kleinen Produkten auf Verpackung oder Begleitdokument.
- Name/Marke sowie Post- und elektronische Adresse des Herstellers.
- Bei Herstellern außerhalb der EU: Angaben der verantwortlichen Person in der EU (Art. 16).
- Klare Gebrauchsanleitung und Sicherheitshinweise in der Landessprache, soweit für die sichere Verwendung nötig.
3. Risikoanalyse und technische Dokumentation
- Vor dem Inverkehrbringen: interne Risikoanalyse und technische Dokumentation mit mindestens einer allgemeinen Produktbeschreibung und den sicherheitsrelevanten Eigenschaften.
- Aufbewahrung: 10 Jahre ab Inverkehrbringen; auf Verlangen der Marktüberwachung vorlegen.
- Umfang verhältnismäßig zur Komplexität und zum Risiko des Produkts.
4. Wer kann verantwortliche Person sein?
Ein Wirtschaftsakteur mit Sitz in der EU: der Hersteller selbst (wenn in der EU), sonst ein Einführer, ein Bevollmächtigter mit schriftlichem Auftrag oder ein Fulfilment-Dienstleister. Händler aus der Schweiz, dem Vereinigten Königreich, den USA oder China benötigen daher in der Regel einen Einführer oder Bevollmächtigten in der EU.
5. Checkliste
- Rolle je Produkt klären (Hersteller, Einführer, Händler).
- Herstellerangaben und ggf. verantwortliche Person sammeln.
- Jedem Produkt eine Typ-/Chargen-/Seriennummer geben und anbringen.
- Warnhinweise und Gebrauchsanleitung erstellen und in die Sprachen der Verkaufsländer übersetzen.
- GPSR-Felder bei Amazon, Etsy, eBay, Kaufland, bol.com und im eigenen Shop ausfüllen.
- Risikoanalyse und Dokumentation 10 Jahre aufbewahren.
- Prozess für Beschwerden, Unfälle und Rückrufe festlegen.
So hilft GPSR Listing Pack
Produkt einmal eingeben, Entwürfe für Amazon, bol.com, eBay, Kaufland, Shopify und Etsy erhalten – plus Standard-Warnhinweise in allen 24 EU-Sprachen aus einer festen Phrasenbibliothek, Etikettentext, Dokumenten-Checkliste und Gliederung der Risikoanalyse, als CSV und Druck/PDF.
Preise: 19 € pro Produkt, 49 € für 10 oder 99 € für 50 Produkt-Credits (einmalig, kein Abo; vorher kostenlose Vorschau). Hochrisiko-Kategorien (Spielzeug und Babyartikel für unter 3-Jährige, Medizinprodukte, Lebensmittel, Kosmetik, Netzstrom-Elektrogeräte, PSA, gefährliche Chemikaliengemische) sind ausgeschlossen.
Produkt einmal eingeben – Entwürfe der GPSR-Felder je Marktplatz, Warnhinweise in allen 24 EU-Sprachen, Etikettentext und Dokumenten-Checkliste.
GPSR-Texte erstellenHäufige Fragen
Gilt die GPSR auch für handgemachte Produkte?
Ja, wenn Sie Verbraucherprodukte an Kundinnen und Kunden in der EU verkaufen. Als Herstellerin oder Hersteller müssen Ihr Name bzw. Ihre Marke und Ihre Post- und elektronische Adresse im Angebot und auf Produkt oder Verpackung stehen.
Seit wann gilt die GPSR?
Seit dem 13. Dezember 2024; sie ersetzt die frühere Produktsicherheitsrichtlinie.
Wie lange muss ich die technische Dokumentation aufbewahren?
10 Jahre, nachdem das Produkt in Verkehr gebracht wurde.
In welcher Sprache müssen Warnhinweise stehen?
In einer für Verbraucher leicht verständlichen Sprache, die der Mitgliedstaat bestimmt, in dem das Produkt verkauft wird.
Quellen (geprüft am 2026-10-14): eur-lex.europa.eu · eur-lex.europa.eu · newsletter.dvsi.de
Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. GPSR Listing Pack erstellt Entwürfe; Sie bleiben verantwortlich, diese anhand Ihres Produkts, Ihrer Risikoanalyse und produktspezifischer EU-Vorschriften zu prüfen.